Aktuelle rechtliche Vorschriften nach Land und Art des Fahrzeugs
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
| Land | Fahrzeuge | Innerorts | Außerorts | Schnell/Expressstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland1 2 | PKW und Fahrzeuge < 3,5 t | 50 km/h | 100 km/h | ∞3 | |
| Fahrzeuge 3,5 t bis < 7,5 t ausgenommen PKW | 80 km/h | 80 km/h Wohnmobil: 100 km/h4 |
|||
| Fahrzeuge ab 7,5 t | 60 km/h | 80 km/h | |||
| Busse | 80 km/h | 80 km/h5 | |||
| Krafträder mit Anhänger | 60 km/h | ||||
| Mehrspurige Fahrzeuge mit Anhänger | 60 km/h | 80 km/h6 | |||
| PKW mit Anhänger sowie LKW und Wohnmobile < 3,5 t mit Anhänger | 80 km/h | 80 km/h6 | |||
Zulassungsrechtliche Änderungen
Werden Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, dann gelten die rechtlichen Grundlagen zur Zeit der Erstzulassung des Fahrzeugs.
| Land | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| Europäische Union | 01.01.1990 | Fahrzeuge ab diesem Erstzulassungsdatum müssen eine vom Fahrersitz aus bedienbare Leuchtweitenregulierung haben.7 |
| Deutsche Demokratische Republik | 01.01.1978 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an den Vordersitzen haben. |
| Bundesrepublik Deutschland | 01.04.1970 | Bei PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an den Vordersitzen nachgerüstet werden. |
| 01.01.1974 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an den Vordersitzen haben.8 | |
| 01.01.1975 | LKW und baulich ähnliche Fahrzeuge ab 3,5 t müssen ab diesem Erstzulassungsdatum an beiden Seiten Unterfahrschutze mit EG-Typgenehmigung haben. Der Unterfahrschutz darf höchstens 55 cm über dem Boden liegen. Sofern Karosserieteile die Anforderung an den seitlichen Unterfahrschutz erfüllen, gelten diese als Unterfahrschutz. Diese Regelung wurde 1995 mit einer Nachrüstpflicht bis zu diesem Datum eingeführt.9 10 | |
| 01.01.1975 | Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur Hinterachse von mehr als 1 m und die lichte Höhe der Hauptteile der Karosserie größer 70 cm ist, müssen ab diesem Erstzulassungsdatum einen hinteren Unterfahrschutz haben.11 12 | |
| 01.05.1979 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Gurte an den Rücksitzen haben.8 | |
| 01.01.1987 | Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur Hinterachse von mehr als 1 m und die lichte Höhe der Hauptteile der Karosserie größer 55 cm ist, müssen ab diesem Erstzulassungsdatum einen hinteren Unterfahrschutz mit EG-Typgenehmigung haben.13 14 | |
| 01.01.1988 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an den äußeren Rücksitzen haben.8 | |
| 01.01.1992 | LKW über 3,5 t ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Gurte an den Sitzen haben.8 | |
| 01.10.1999 | Reisebusse ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Gurte an den Sitzen haben.8 | |
| 01.01.2003 | Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern ab 3,5 t müssen ab diesem Erstzulassungsdatum einen vorderen Unterfahrschutz haben.15 16 | |
| 01.07.2004 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an allen Sitzen haben.8 | |
| Schweiz | 01.01.1976 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Dreipunktgurte an den Vordersitzen haben. |
| 01.01.1980 | PKW ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Gurte an den Rücksitzen haben. | |
| 01.10.1998 | LKW über 3,5 t und Reisebusse ab diesem Erstzulassungsdatum müssen Gurte an den Sitzen haben. |
1
StVO § 3 Geschwindigkeit
2
StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
3
Gilt auch auf allen anderen Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (Grünstreifen, Mittelleitplanke) oder mehr als einem markierten Fahrstreifen pro Richtung außerorts
4
12. Ausnahmeverordnung zur StVO
5
Unter den in § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO genannten Bedingungen auch 100 km/h
6
●
Nach 9. Ausnahmeverordnung zur StVO mit Sonderzulassung des Gespanns mit einem Zugfahrzeug < 3,5 t auch 100 km/h
7
ECE-R48
9
§ 32c StVZO
10
ECE-R73
11
§ 32b STVZO, am 20. Juni 1973 eingeführt
12
Richtlinie 70/221/EWG
13
§ 32b STVZO
14
Richtlinie 79/490/EWG
15
§ 32b Abs. 4 StVZO
16
ECE-R93